Diese 5 Punkte solltest du beachten, wenn du ein Kleinunternehmen gründen möchtest

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Diese 5 Punkte solltest du beachten, wenn du ein Kleinunternehmen gründen möchtest

Diese 5 Punkte solltest du beachten, wenn du ein Kleinunternehmen gründen möchtest 2048 1365 Felix Thönnessen

Dieser Gastbeitrag stammt von Mona Wiezoreck. Du möchtest auch Gastautor auf meinem Blog werden? Hier findest du alle Infos!

Willst du ein Kleinunternehmen gründen? Willst du dein eigener Chef sein, der alles nur so macht, wie du es willst? Willst du ein Business ganz nach deinen Vorstellungen auf die Beine stellen? Toll, dass du so viel willst! Aber:

Machen ist wie wollen, nur krasser!

Bevor du so richtig ins Machen kommen kannst, verrate ich dir 5 Punkte, die du beachten solltest, wenn du ein Kleinunternehmen gründen möchtest. Lass uns aber zunächst einmal die Vor- und Nachteileteile dieser Unternehmensform unter die Lupe nehmen.

Kleinunternehmen gründen

Kleinunternehmen gründen – Die Vor- und Nachteile?

Möchtest du ein Kleinunternehmen gründen, brauchst du dir um die Umsatzsteuer keine Gedanken zu machen. Das ist der entscheidende Vorteil dieser Gründungsform: Du verlangst keine Umsatzsteuer von deinen Kunden oder Auftraggebern und musst entsprechend auch keine Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen.

Somit bleibt es für dich bei der jährlichen Einkommensteuererklärung. Eine monatliche Umsatzsteuererklärung ist nicht nötig. Je nachdem in welcher Branche du dein Kleinunternehmen gründen willst, kann genau dieser Vorteil auch eine nachteilige Wirkung haben.

Deine Kunden oder Auftraggeber erkennen anhand der fehlenden Umsatzsteuer, dass du (noch) zu wenig Umsatz generierst, um umsatzsteuerpflichtig zu sein. Außerdem kannst du die Umsatzsteuer, die du für Anschaffungen für dein Unternehmen gezahlt hast, nicht absetzen. Dadurch hast du streng genommen höhere Betriebsausgaben als Regelunternehmer.

Viele angehende Unternehmer, die ein Kleinunternehmen gründen wollen, sind noch festangestellt. Diese nebenberufliche Selbstständigkeit bietet den großen Vorteil, dass du deine Geschäftsidee zunächst testen kannst, bevor du in die hauptberufliche Selbstständigkeit startest.

So kannst du zum einen feststellen, ob dein Geschäftsmodell wirklich tragfähig ist und wie deine Chancen auf dem Markt in der Realität aussehen. Außerdem kannst du dir einen festen Kundenstamm aufbauen, wenn du nebenberuflich dein Kleinunternehmen gründen willst. Bevor du mit der Gründung startest, solltest du jedoch das Einverständnis deines Arbeitgebers einholen, um eventuellen Unannehmlichkeiten vorzubeugen.

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1. Die magische Grenze

Ob dein Unternehmen klein genug ist, um ein Kleinunternehmen zu sein, entscheiden deine jährlichen Einnahmen. Die magische Grenze liegt hier bei 17.500 Euro. Wenn deine Einnahmen – Achtung: damit ist der Umsatz, nicht der Gewinn gemeint! – unter dieser Grenze bleiben werden, kannst du ein Kleinunternehmen gründen. Wirst du mehr als 17.500 Euro im ersten Jahr erwirtschaften, bist du ein Kleinunternehmer. Hier ist also auch ein wenig Voraussicht gefragt. Um entscheiden zu können, ob du ein Kleinunternehmen gründen kannst, musst du einschätzen, wie hoch deine Einnahmen sein werden.

Wirst du mehr als 17.500 Euro im ersten Jahr erwirtschaften, bist du ein Kleinunternehmer. Hier ist also auch ein wenig Voraussicht gefragt. Um entscheiden zu können, ob du ein Kleinunternehmen gründen kannst, musst du einschätzen, wie hoch deine Einnahmen sein werden.

Die magische Grenze bezieht sich immer auf das ganze Kalenderjahr. Willst du also zum 1. Mai gründen, darfst du bis zum Ende des Jahres nicht mehr als 11.666,67 Euro (8/12 von 17.500 Euro) einnehmen. Auch wenn du zum 31. Mai dein Kleinunternehmen gründen willst, gilt dieselbe Grenze, da angefangene Monate als volle Monate gezählt werden.

Wenn du mehr als 17.500 Euro in einem Jahr einnimmst, ist das zunächst ein Grund zur Freude. Dein Business läuft so gut, dass du nicht mehr als Kleinunternehmer giltst! Das bedeutet aber auch, dass du automatisch der Regelbesteuerung unterliegst, also Umsatzsteuer berechnen und abgeben musst. Behalte dein Umsatz unbedingt gut im Auge! Denn wenn du erst im Laufe des Jahres merkst, dass du im vorangegangenen Jahr über die magische Grenze gekommen bist, musst du für das gesamte Jahr Umsatzsteuer zahlen.

Hast du dann noch keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen vermerkt, wirst du sie aus der eigenen Tasche zahlen müssen. Deine Kunden oder Auftraggeber werden nämlich nicht nachträglich noch die Umsatzsteuer an dich zahlen wollen. Das gilt übrigens auch, wenn du im zweiten Jahr weniger als 17.500 Euro einnimmst.

2. Hallo, hier bin ich! – Anmeldung deines Kleinunternehmens

Bist du dir sicher, dass du unter der magischen Grenze von 17.500 Euro bleiben wirst, musst du zunächst entscheiden, ob du dich mit einem Gewerbe oder als Freiberufler selbstständig machst. Was du für ein Kleinunternehmen gründen willst, ist nämlich auch relevant für den Anmeldeprozess. Dein Business zählt als Gewerbe, wenn es sich beispielsweise um einen Handwerks- oder Industriebetrieb handelt. Auch Handels- und Gaststättenbetriebe sowie Vermittler zählen zu den Gewerben.

Freiberufler sind hingegen erzieherisch, schriftstellerisch, unterrichtend oder wissenschaftlich unterwegs. Entscheidend sind hier die notwendigen Fachkenntnisse. Du musst zwar nicht zwangsläufig studiert haben, die für deine Tätigkeit erforderlichen Kenntnisse sollten aber Hochschulniveau haben.

Wenn du ein Kleinunternehmen gründen möchtest und dich für ein Gewerbe entscheidest, führt dich dein erster Gang zur Industrie- und Handelskammer (IHK). Dort erfährst du, ob du eine spezielle Erlaubnis oder Genehmigung beantragen musst. Es kann auch sein, dass du besondere Fachkundeprüfungen nachweisen musst, um dein Kleinunternehmen gründen zu können.

Handelt es sich bei deinem zukünftigen Unternehmen um ein Handwerk, gehört die Handwerkskammer (HWK) ebenfalls auf die Liste der Behörden, die du bei der Anmeldung abklappern musst. Hast du dort alle notwendigen Unterlagen erhalten, geht es weiter zum Gewerbeamt, das dir einen Gewerbeschein ausstellt. Außerdem meldet das Gewerbeamt dem Finanzamt und der zuständigen Berufsgenossenschaft, dass du ein Kleinunternehmen gründen wirst. Als Gewerbetreibender musst du übrigens eine Pflichtmitgliedschaft bei der IHK bzw. HWK. eingehen und entsprechend Mitgliedschaftsbeiträge zahlen, die abhängig vom Standort variieren.

Freiberufler haben es bei der Anmeldung ihres Unternehmens etwas leichter. Sie melden die Gründung lediglich dem zuständigen Finanzamt und müssen keine Mitgliedschaft beantragen.

Kleinunternehmen gründen

3. Dein Freund und Helfer in Steuerfragen

Bei der Anmeldung beim Finanzamt solltest du dir unbedingt professionelle Hilfe von einem kompetenten Steuerberater suchen, um Steuerfehler zu vermeiden. Wenn du bislang keinen Steuerberater beauftragt hast, vereinbare einige kostenlose Erstgespräche, um den Mann oder die Frau deines Vertrauens zu finden. Denn wenn es um Finanzen und Steuerfragen geht, solltest du deinem Gegenüber voll und ganz vertrauen können. Du willst schließlich ein Kleinunternehmen gründen, ohne Probleme mit dem Finanzamt zu bekommen.

Vom Finanzamt erhältst du einen steuerlichen Erfassungsbogen, der für Laien oft sehr verwirrend sein kann. Leider können falsche oder ungenaue Angaben häufig richtig teuer werden. Fülle den Erfassungsbogen daher mit deinem Steuerberater gemeinsam aus, damit du nicht in die kleinen Fallen der Behördensprache tappst.

Zudem kann dir der Steuerberater dabei helfen, gesetzeskonforme Rechnungen auszustellen. Hier gibt es für Kleinunternehmer nämlich auch besondere Auflagen.

4. Lass dich fördern

In Deutschland gibt es zahlreiche Möglichkeiten, an Kohle für die Existenzgründung zu kommen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bezuschusst beispielsweise Beratungsleistungen mit bis zu 3.200 Euro. Bevor du den Antrag stellen kannst, führst du ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner. Dieser prüft dann die Zuwendungsvoraussetzungen.

Möchtest du während der Arbeitslosigkeit ein Kleinunternehmen gründen, kannst du über die Agentur für Arbeit ein Gründungscoaching beantragen, dass dich auf die Existenzgründung und die Arbeit als Selbstständiger vorbereitet. Außerdem kannst du dort den Gründungszuschuss erhalten, der dir sechs Monate lang den Lebensunterhalt in Höhe des Arbeitslosengeldes plus 300 Euro für die Abdeckung der Sozialversicherung sichert.

Einige Förderprogramme unterstützen vor der Gründung, andere richten sich an bestehende Unternehmen. Außerdem gibt es bundeslandspezifische Förderprogramme, die für dich in Frage kommen können. Bevor du also deine Entscheidung für eine Förderung fällst, kontaktiere unbedingt vorab noch einen Experten!

Egal, welche Förderung du beantragen willst, ein durchdachter Businessplan ist das A und O, um Entscheidungsträger zu überzeugen!

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5. Gut abgesichert

Kleinunternehmer müssen sich auch mit dem Thema Sozialversicherung auseinandersetzen. Wenn du hauptberuflich angestellt bist, brauchst du dir darüber allerdings keine großen Gedanken zu machen. Dann läuft die Sozialversicherung nämlich über deinen Arbeitgeber. Ist das bei dir nicht der Fall, kommt eventuell eine Familienversicherung in Frage. Damit du wirklich auf Nummer sicher gehst, schalte einen Versicherungsmakler ein. Er wird dich auf deiner Suche nach den richtigen Versicherungen beraten und prüfen, welche Zusatzversicherungen für dich relevant sind.

Kleinunternehmen gründen

Ein Kleinunternehmen gründen zu wollen, ist ein ambitioniertes Ziel, zu dem ich jedem Gründer gratuliere. Es ist toll, wenn man sein eigener Chef ist und sich seine Arbeit so gestalten kann, wie man selbst es für richtig hält!

Wie du siehst, reicht das Wollen allein aber nicht aus. Daher: Behalte diese 5 Punkte im Blick und dann komme ins Machen! Attacke!

Herzlichst,
Deine Mona

Mona Wiezoreck
Pascalstraße 6
52076 Aachen

existenzgruendung.monawiezoreck.de
mw@monawiezoreck.de

Felix Thönnessen

Premium Keynote Speaker, Mentor, TV Coach, Autor, Investor und vieles mehr.

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